Satzung

Tumorzentrum Erfurt e. V.Tumorzentrum Erfurt e. V.

Die aktuelle Fassung unserer Satzung können Sie hier einsehen.

  • Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 23.07.2021 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt (ausschließliche und unmittelbare Förderung  des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung).

Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 23.07.2021 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt (ausschließliche und unmittelbare Förderung  des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung).