Satzung

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Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 23.07.2021 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt (ausschließliche und unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung).
Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 23.07.2021 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt (ausschließliche und unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung).